Allgemeine Geschäftsbedingungen
Privatpraxis
Susanne Köhler
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Hindenburgstraße 15
35683 Dillenburg
+49 174 2687043
info@zentrum-therapie-coaching.de
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Klientin / der Klient nimmt bei der Therapeutin Susanne Köhler – Heilpraktikerin für Psychotherapie eine
Behandlung in Anspruch, einschließlich der notwendigen Diagnose- und Testverfahren. Die Behandlung kann
als Einzeltherapie, Gruppentherapie, Paartherapie oder Sexualtherapie erfolgen. Dabei können außer den
wissenschaftlich anerkannten auch solche Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinische
Anerkennung fehlt und die den Regeln der Alternativmedizin folgen. Die Behandlung erfolgt in der Regel in
Form einer persönlichen Begegnung in der Praxis. In begründeten Ausnahmen kann die Behandlung ggf. auch
bei einem Hausbesuch oder in Form einer Videosprechstunde erfolgen.
§ 2 Honorar und Behandlungsdauer
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung
in Höhe von € 150,00 pro 60 Minuten. Längere Sitzungen werden pro begonnene 15 Minuten anteilig
berechnet.
1. Das Honorar ist unmittelbar zur Zahlung fällig und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
2. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 wird nicht
angewendet.
3. Die Dauer der Behandlung ist individuell und kann jederzeit sowohl von der Klientin / dem Klienten oder der
Therapeutin beendet werden.
§ 3 Aufklärung und Hinweise
1. Die Behandlung ersetzt eine ärztliche Diagnose und Therapie nicht vollständig. Sofern ärztlicher Rat
erforderlich ist, sei es aufgrund der Art der Erkrankung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, wird sofort
eine Weiterbehandlung durch eine Ärztin / einen Arzt veranlasst.
2. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen keine Behandlungskosten von
Heilpraktiker:innen für Psychotherapie.
3. Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung (PKV) können einen
Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Der
Erstattungsanspruch gegenüber einem Kostenträger ist vor Beginn der Therapie von der Klientin / dem
Klienten eigenverantwortlich zu klären und durchzuführen. Hierzu erforderliche Unterlagen (bspw.
Rechnungen) händigt die Therapeutin der Klientin / dem Klienten aus.
4. Die Erstattung der PKV oder ggf. der staatlichen Beihilfe sind in der Regen auf die Sätze des GebüH
beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem GebüH und dem vertraglich vereinbarten
Honorar sind von der Klientin / dem Klienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren
haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch der Therapeutin ist von der
Patientin / dem Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungsleistung und / oder Beihilfeleistung in
voller Höhe direkt an die Therapeutin zu begleichen.
§ 4 Videosprechstunde
In geeigneten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beratung im Rahmen einer
Videosprechstunde erfolgen. Zur Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen wird eine Beratung mit Hilfe
der Videosprechstunde über einen sicheren Videodienstanbieter erbracht. Durch diesen Anbieter wird
gewährleistet, dass die Videoberatung während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist
und die Beratung nicht aufgezeichnet werden kann.
§ 5 Ausfallhonorar
Versäumen Klient:innen einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schulden sie der Therapeutin ein
Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht,
wenn Klient:innen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen oder den Termin 48 Stunden
vorher verschieben. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden ist,
bleibt hiervon unberührt, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Therapeutin.
§ 6 Schweigepflicht
Alle Mitarbeiter:innen unterliegen der Schweigepflicht. Im Falle eines Auskunftsersuchens bspw. durch
Kostenträger, Bezugspersonen oder Ärztinnen / Ärzte muss die Therapeutin durch die Klientin / den Klienten
von der Schweigepflicht entbunden werden.
§ 7 Gerichtsstand
Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden. Beschwerden, Gegenvorstellungen oder
abweichende Meinungen sollten immer schriftlich der anderen Partei vorgelegt werden. Bei
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag, die trotz beiderseitiger Bemühungen nicht gütlich
beigelegt werden, ist der Gerichtsstand die Praxisanschrift.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Klientin / der Klient wirkt aktiv an seiner Genesung mit. Im Therapieprozess kann es notwendig sein, dass
die Therapeutin der Klientin / dem Klienten bestimmte Aufgaben zur Unterstützung des Prozesses erteilt. Die
Klientin / der Klient unterstützt seine Genesung, indem sie / er diese Aufgaben erledigt.
Die Behandlung bzw. Videosprechstunde enthebt Klient:innen nicht, die volle Verantwortung für ihre / seine
Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen,
verpflichten sich Klient:innen, sich zeitnah zu melden.
Für diesen Behandlungsvertrag bzgl. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende
Vereinbarungen zu diesem Behandlungsvertrag sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.